Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard

 

§ 1- Geltung der Bedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verkaufs- und Lieferverträgen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen zugrunde. Diese Bedingungen werden auch Vertragsinhalt bei Entgegennahme vollständiger oder teilweiser Lieferung oder Leistung, es sei denn, der Käufer widerspricht spätestens eine Woche nach Entgegennahme. Diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte.

Hiervon abweichende Vereinbarungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung

§ 2 - Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote und die darin angebotenen Konditionen gelten - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders formuliert - vier Wochen und sind darüber hinaus freibleibend. Maßgeblich ist das Datum des Angebotes.

(2) Alle Preise - in der jeweils angegebenen Währung - sind außerhalb der Angebotsbindefrist freibleibend und verstehen sich ab unserem jeweiligen Auslieferungslager zzgl. der Kosten für Verpackung und Transport sowie der am Tage der Auslieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Frachtfreie und/oder kostenfreie Lieferungen erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

(3) Die in den Angeboten genannten Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in der Auftragsbestätigung, um Vertragsbestandteil zu werden.

Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden, es sei denn die Annahme ist für ihn unzumutbar.

(4) Die Änderung des Vertragsgegenstandes aufgrund nachträglicher Veranlassung des Käufers und die daraus resultierenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Auftragsänderungen oder Stornierungen für bereits in Produktion oder Auslieferung befindliche Ware sind nicht möglich.

§ 3 - Vertragsinhalt

(1) Die Abgabe der Waren erfolgt nur in vollen Verpackungseinheiten/Kartons. Unsere Produkte lagern grundsätzlich in definierten Verpackungseinheiten im Lager. Auf speziellen Kundenwunsch sind Liefermengen möglich, welche von den Verpackungseinheiten abweichen.

(2) Die Transportkosten richten sich je nach Aufwand (Versandvolumen, Gewicht, Lieferadresse, Liefergeschwindigkeit, PLZ, Anlieferzeit). Die Verrechnung der Frachtkosten erfolgt mit dem Auftrag Die Transportkosten werden separat ausgewiesen.

(3) Abbildungen, Abmessungen und Gewichts-, Verbrauchs- oder Leistungsangaben, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit im Katalog, sowie in sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes. Sie dienen der annähernden Warenbeschreibung und nicht als Zusicherung von Eigenschaften oder als Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 BGB; insoweit vorliegende Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Änderungen und technische Weiterentwicklungen behält sich Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard vor.

(4) Wertschöpfungen durch zusätzliche Arbeiten wie z.B. Montagearbeiten, Anfahrtskosten, usw. und/oder Dienstleistungen wie z.B. Produktentwicklung (Designzeichnungen/Renderings, Scribbles o.ä., Konzeptentwicklungen, Konstruktionszeichnungen), Prototypenerstellung usw. werden nach Aufwand berechnet. Wenn nicht anders vereinbart werden die Leistungen zusammen - jedoch als separat angeführte Position - mit der dazugehörigen Ware und dem Transport berechnet oder wenn nicht anders möglich, als separater Vorgang.

(5) Warenrücksendungen und/oder Umtausch von mangelfreien Liefergegenständen sind nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Zustimmung möglich. Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung werden zu Lasten des Käufers zurückgesandt. Bei Warenrücksendungen und/oder Umtausch von falsch bestellter Ware werden 15% des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr berechnet bzw. direkt von der Gutschrift abgezogen. Grundsätzlich - unabhängig vom Verursacher - ist eine Rücknahme nur bei nicht kundenspezifischer Ware (keine kundenspezifischen Produkte oder Spezialfarben) und bei unbeschädigter, original verpackter Ware möglich. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 4 - Schutzrechte, Werkzeuge, Formen, Prägestempel, Filme

(1) Schutzrechte: Sofern Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard vom Käufer übergeben werden, zu liefern haben, sichert der Käufer zu, dass durch die Herstellung und Lieferung der Gegenstände, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard von einem Dritten, unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht, die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Bestellers angefertigt werden, untersagt wird, ist Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard- ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Käufers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen, mindestens jedoch 10 % des Auftragswertes. Der Käufer verpflichtet sich, Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard von Schadensersatzansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Sollte sich der Käufer nicht unverzüglich an einer sachgerechten und umfassenden Klärung des Sachverhaltes beteiligen, ist Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernarddazu berechtigt, jederzeit das Verfahren in eigenem Ermessen zu beenden. Etwaige Schadensersatzansprüche bzw. sonstige Einwendungen stehen dem Käuferin diesem Fall nicht zu.

(2) Soweit Werkzeuge, Formen, Prägestempel und Filme von Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernardselbst oder im Auftrag von Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard von Dritten angefertigt werden, sind sie Eigentum von Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard. Nur wenn der Käufer die Kosten voll übernimmt und auch bezahlt hat, geht das Eigentum auf ihn über. In diesem Fall übernimmt Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard im Rahmen der üblichen kaufmännischen Sorgfaltspflichten die Aufbewahrung für etwaige Nachbestellungen; eine Haftung seitens Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard ist insoweit beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Der Käufer trägt die Kosten für solche Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem normalen Verschleiß der Formen, Werkzeuge etc. ergeben. Sollte der Käufer innerhalb eines Jahres nach der letzten Lieferung keine Nachbestellung platzieren, endet die Aufbewahrungspflicht und Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard ist berechtigt, die Formen, Werkzeuge etc. auf Kosten des Käufers diesem zur Verfügung zu stellen; dies wird Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernardschriftlich dem Käufer mitteilen.

(3) Muster werden auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, ist Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernardberechtigt unter Ausschluss jeglicher Ansprüche seitens des Käufers, Muster und Zeichnungen drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard ist grundsätzlich berechtigt die gefertigte Ware mit dem Firmen- und Markenzeichen zu versehen. Dies setzt voraus, dass der potentielle Kunde die AGB kennt.

§ 5 - Lieferung, Zahlung, Unmöglichkeit

(1) Die Lieferung des Liefergegenstandes erfolgt ab unserem jeweiligen Lager. Der Liefergegenstand wird unversichert auf Gefahr des Käufers versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahrgeht mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Lieferung das Auslieferungslagerverlassen hat oder im Falle der Abholung durch den Käufer, diesem die Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.

(2) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus; insbesondere ist er verpflichtet, versendete oder zur Abholung bereit gemeldete Ware abzunehmen und zuzahlen. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, steht Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernardnach eigenem Ermessen das Recht zu, nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen entweder Lager- und sonstige Kosten zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Gefahr geht jedoch spätestens nach Ablauf der Nachfrist auf den Käufer über.

(3) Höhere Gewalt, wie z.B. Feuer, Erdbeben, Streik, Aussperrung, hoheitliche Maßnahmen, Terrorakte etc. auch bei Vor- bzw. Unterlieferanten sowie andere mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwendbare Ereignisse, befreien Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit ganz von der Lieferpflicht, soweit solche Hindernisse nachweislich Einfluss auf die Fertigstellung oder Ablieferung haben. Die Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall automatisch um einen angemessenen Zeitraum, mindestens jedoch um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt. Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernardwird den Käufer unverzüglich über Beginn und Ende derartiger Umstände informieren.

(4) Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind alle Rechnungen für Leistungen und Lieferungen grundsätzlich Vorkasse  zahlbar. Wenn abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden und kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) geschuldet. Der Mahn- / Inkassoprozess beginnt ab 1 Woche Verzug nach dem Fälligkeitsdatum. Sobald die 3. Mahnung erreicht ist, wird bei Nichtzahlung automatisch das Kundenkonto gesperrt und alle Lieferungen gestoppt. Spätestens nach 6 Wochen Zahlungsverzug wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Schecks gelten erst nach Ihrer Einlösung als Zahlung. Erfüllung tritt erst mit Auszahlung der einlösenden Stelle oder Gutschrift auf einem Konto von Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard ein.

(5) Bei Sonderanfertigungen (u.a. bedruckte Artikel) ist Die-Unverpackt-Experten.com Philippe Bernard berechtigt, produktionsbedingte Mehrlieferungen bis zu 10 % bzw. Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Menge vorzunehmen; die Berechnung erfolgt entsprechend. Mehr-/Minderlieferungen gelten nicht als Sachmangel.

Saarbrücken den 23 März 2021

     

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